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Schriftwechsel mit Frau Meyerhoff, NRW.BANK, GRW-Förderung

4 E-Mails vom 28.08. bis 04.09.2026, Originaltexte. Stand: Freitag, 04.09.2026.
4E-Mails: 2 von uns, 2 von ihr
Frage 2Softwareplattform: noch unbeantwortet
150.000 €Bagatellgrenze im Programm
Do 10.09., 10:30Videokonferenz (Teams), Einladung vom 07.09.
Freitag, 28.08.2026Wir → NRW.BANK (beratung@)

Erste Anfrage: Unter welchen Wirtschaftszweig fällt das Prägen?

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir sind ein in Dorsten (Kreis Recklinghausen) ansässiges Unternehmen (Gabal e.K., HRA 6314, AG Gelsenkirchen) und prüfen eine Antragstellung nach der GRW-Förderrichtlinie gewerbliche Wirtschaft NRW (Runderlass vom 15.04.2026).

Geplant ist die Errichtung einer neuen Betriebsstätte im C1-Fördergebiet. Gegenstand des Vorhabens: Aufstellung und Betrieb eines vollautomatischen Selbstbedienungsterminals, das Kfz-Kennzeichenschilder prägt.

Hierzu bitten wir um Auskunft: Unter welchen Wirtschaftszweig (WZ 2025) fällt diese Tätigkeit nach Ihrer Einschätzung, und ist sie nach Nummer 2.2 der Richtlinie förderfähig?

Mit freundlichen Grüßen

Mohamed Gabal
Gabal e.K.
Im Werth 11
46282 Dorsten
E-Mail: gabal@mountruck.com
Montag, 31.08.2026Frau Meyerhoff → wir

Ihre erste Antwort: Prägen ist Dienstleistung und ausgeschlossen

Hallo Herr Gabal,

das Prägen von Kfz-Kennzeichen fällt unter den Bereich „95.29.0 Reparatur und Instandhaltung von Gebrauchsgütern a.n.g.“ (s. Screenshot anbei).

Diese Tätigkeit gehört zum Bereich „T-Erbringung von sonstigen Dienstleistungen“ und ist gemäß Richtlinie von der Förderung ausgeschlossen.

Klassifikationsserver - Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025null<https://www.klassifikationsserver.de/klassService/thyme/variant/wz2025?full-code=95.29.0>

Für Rückfragen stehe ich gerne telefonisch zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Marleen Meyerhoff
Mittwoch, 02.09.2026, 00:40Wir → Frau Meyerhoff

Vollständige Vorstellung des Vorhabens und zwei Fragen

Sehr geehrte Frau Meyerhoff,

vielen Dank für Ihre schnelle und klare Rückmeldung – gerne nehmen wir Ihr Beratungsangebot an und stellen Ihnen unser Vorhaben einmal vollständig vor:

Wir haben ein in Deutschland neuartiges Produkt entwickelt: einen Selbstbedienungsautomaten für die Kfz-Zulassung – vergleichbar mit einem Geldautomaten. Unser Ziel: Statt zur Zulassungsstelle zu fahren und dort Zeit zu verlieren, sollen Bürgerinnen und Bürger ihr Fahrzeug direkt in ihrer eigenen Stadt zulassen, ummelden oder abmelden können – rund um die Uhr. Deutschland hat nur rund 400 Zulassungsstellen, während mehr als 2.000 Städte ohne eigene Zulassungsstelle sind. Die Entwicklung ist abgeschlossen – aktuell stehen wir am Markteintritt.

Die gesamte Abwicklung übernimmt unsere eigenentwickelte Softwareplattform mit i-Kfz-Anbindung – Identitätsprüfung per eID, Zahlung, Datenübermittlung – ohne Personal vor Ort. Die Automaten geben zugleich die Kennzeichenschilder aus und werden von uns selbst entwickelt und gebaut. Die Ausgabe geprägter Kennzeichenschilder ist dabei ein optionales Zusatzprodukt – nicht jeder Vorgang erfordert ein Schild. Das Prägemodul kann bei Bedarf auch entfallen oder von uns ohne Förderung finanziert werden. Geplant ist der schrittweise Aufbau an mehreren Standorten im C-Fördergebiet, mit Servicekräften für Wartung und Bestückung.

Nach Ihrer Auskunft zur Einstufung des Prägens stellen sich uns zwei Fragen:

1. Herstellung: Die Automaten bauen wir selbst. Wäre eine neue Betriebsstätte, deren Haupttätigkeit die Herstellung dieser Automaten (WZ C 28.99) beziehungsweise von Kennzeichenschildern als Produkt (WZ C 25.99) ist, nach Nr. 2.2 der Richtlinie förderfähig?

2. Plattform: Der Schwerpunkt der Wertschöpfung liegt aus unserer Sicht in der Softwareplattform, nicht in einer Vor-Ort-Dienstleistung. Wie würden Sie diese Tätigkeit einordnen – und sehen Sie dafür oder für Teile des Vorhabens einen gangbaren Weg innerhalb der GRW oder in anderen Förderprogrammen der NRW.BANK? Falls das Prägemodul der Einordnung entgegensteht: Wäre eine Förderung des Vorhabens ohne dieses Modul – beziehungsweise mit dessen Herausrechnung aus den förderfähigen Ausgaben – gangbar?

Einen ersten Eindruck vermittelt unsere Unternehmensseite: www.gabal-automation.de

Als inhabergeführtes Unternehmen versuchen wir, uns in diesem Markt eine echte Chance zu erarbeiten – über Ihre Einschätzung und Ihre Hinweise würden wir uns daher sehr freuen. Gerne auch telefonisch: Wann erreichen wir Sie am besten?

Mit freundlichen Grüßen
Mohamed Gabal
Gabal e.K.
Im Werth 11
46282 Dorsten
E-Mail: gabal@mountruck.com
Freitag, 04.09.2026, 09:25Frau Meyerhoff → wir

Ihre zweite Antwort: Herstellung möglich, Videokonferenz angeboten

Hallo Herr Gabal,

ich denke, es macht Sinn, dass wir einmal eine Videokonferenz vereinbaren und ihr Vorhaben durchgehen.
Grundsätzlich orientieren wir uns daran, in welchem Wirtschaftszweig die überwiegenden Umsätze in einer Betriebsstätte erzielt werden.

Sollte dies tatsächlich in den Bereichen 28.99 oder 25.99 sein, könnte eine Förderfähigkeit im GRW-Programm gegeben sein.
Allerdings hängt dies ja noch an weiteren Voraussetzungen, wie z.B. Arbeitsplatzzielen.

Wie hoch ist denn das Investitionsvolumen? Und welche Investitionen stehen bei Ihnen an?
In dem Programm haben wir eine Bagatellgrenze von 150.000 Euro.

Ich könnte Ihnen folgende Termine für eine Videokonferenz anbieten:

- Donnerstag, 10.09.2026 um 10.30 Uhr
- Montag, 14.09.2026 um 14.00 Uhr

Bitte geben Sie mir kurzfristig eine Rückmeldung, welcher Termin passt, sodass ich Ihnen eine Teams-Einladung zuschicken kann.

Ebenfalls wäre es super, wenn Sie mir eine Telefonnummer mitteilen würden.

Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen
Marleen Meyerhoff
Montag, 7. September 2026, 15:57Meyerhoff → Sie

Teams-Einladung: Donnerstag, 10.09.2026, 10:30 bis 11:30 Uhr

Betreff: GRW-Beratung Gabal e.K.
Donnerstag, 10.09.2026, 10:30–11:30 Uhr (Microsoft Teams-Besprechung)
Meeting-ID: 378 442 926 202 0 · Passcode: wC9Bj2aH
Dial in by phone: +49 69 566081299, Phone conference ID: 459 712 974#
Teilnehmer: gabal@mountruck.com, abdovc@yahoo.com
Die Einladung wartet auf Ihre Zusage aus dem E-Mail-Postfach.
Für das Telefonat: Frau Marleen Meyerhoff, Tel. +49 251 91741 2246 (Förderberatung Westfalen, Münster)
  1. Termin steht: Donnerstag, 10.09.2026, 10:30 bis 11:30 Uhr (Teams). Einladung annehmen.
  2. Frage 2 stellen: Wie ordnen Sie die Softwareplattform ein? Gibt es dafür, oder für Teile des Vorhabens, einen Weg innerhalb der GRW oder in anderen NRW.BANK-Programmen?
  3. Nachfrage: Falls das Prägemodul der Einordnung entgegensteht, ist eine Förderung ohne das Modul oder mit Herausrechnung aus den förderfähigen Ausgaben möglich?
  4. Vor dem Termin: das geplante Investitionsvolumen beziffern, danach wurde ausdrücklich gefragt.
  5. Um eine kurze schriftliche Bestätigung der wesentlichen Aussagen per E-Mail bitten.
Hinweis: Die Bank stellt auf den Wirtschaftszweig ab, in dem die überwiegenden Umsätze einer Betriebsstätte erzielt werden. Zulassungsdienst und Prägen als Dienstleistung sind ausgeschlossen. Herstellung (WZ 28.99 oder 25.99) ist der offene Weg.